Stromzähler
Zählerstandseingabe Online
Bitte wählen Sie Ihren Liegeplatz. Sie werden dann auf die entsprechende Seite weitergeleitet.
Mailadresse ist Pflicht, damit erhaltet Ihr eine Rückmeldung.
Fragen und Antworten zur Stromerfassung an den Stegen.
- Muss ich meine Mailadresse eingeben?
-
Nein, nur ohne Mailadresse können wir dir keine Antwort mit deinen übermittelten Werten zurück schicken.
Deine Werte werden aber an uns übermittelt. - Was unternehme ich, ich im Club keine Internetverbindung habe?
-
Notiere deinen Zählerstand. Du kannst deinen Zählerstand jeder Zeit, von jeden Ort bei einer Internetverbindung hochladen. Es muss nicht am Zählerschrank sein.
- Wie kann ich meine eingetragenen Werte kontrollieren?
-
Mit der Eingabe deiner Mailadresse (Pflichtfeld) bekommst du eine automatische Antwort mit deinen gemeldeten Werten zurück.
- Wie und wo kann ich meinen Zählerstand ablesen?
-
Eure Liegeplatznummer ist auch gleichzeitig Eure Stromzählernummer.
Die Zählerkästen findet Ihr auf Euren jeweiligen Stegen.
Zur Zeit sollten alle Zählerkästen geöffnet sein.
Solltet Ihr einen verschlossenen Stromkasten vorfinden, bitte einmal Eure Bootskollegen fragen, ob sie einen Schlüssel haben.
Schlüssel bekommt Ihr ansonsten beim Hafenmeister.
Bei ganz großen Problemen bitte mich anrufen. - Wie kann ich den Zählerstand melden?
-
Du hast verschiedene Möglichkeiten:
1.
Meldung mit dem Smartphone:
Dafür haben wir in jedem Stromkasten einen QR Code eingeklebt.
Viele Handy Kameras führen Dich dann direkt auf die Erfassungsmaske.
2.
Über unsere Internet Seite des HYC - Mitglieder - Passwort: tatenberg kommt Ihr auf
die Strom Erfassungsmaske.
https://www.hamburger-yacht-club.eu/strom
3.
Es liegen in jedem Zählerkasten Erfassungszettel, die bitte ausgefüllt in den Briefkasten des Hafenmeister eingeworfen werden.
Ansonsten liegen noch weitere Zettel und ausführliche Erklärungen zur Stromzähler-Erfassung beim Briefkasten des Hafenmeisters! - Muss ich den Zählerstand melden, wenn er sich zum letzten Ablesetermin z.B. Herbst 2022 nicht verändert hat?
-
JA – wir benötigen für die Errechnung des Verbrauches immer 2 Werte.
Anfangsbestand und Endbestand. - Muss ich einen Zählerstand melden, wenn er wie an Steg -C- mit dem Wert 0,00 beginnt?
-
JA – wie bei der vorherigen Antwort. Wir brauchen stets 2 Werte zur Errechnung des Verbrauches.
- Ich habe im Winter im Wasser gelegen. Bis wann muss ich den Zählerstand melden?
-
Auch wenn Ihr am gleichen Platz liegen bleibt, benötigen wir spätestens zum 31. März den Endstand
„Winter Wasser Ende“.
Dieser Wert muss dann noch einmal als „Sommersaison Beginn“ gemeldet werden. - Muss ich eine Zählermeldung vornehmen, obwohl ich keinen Strom verbrauche?
-
Ja – Bis auf ganz wenige Ausnahmen, gibt es für jeden Stegplatz einen zugeordneten Stromzähler entsprechend der Liegeplatznummer.
Zur Kontrolle muss auch dieser Zähler gemeldet werden!
Sollte dein Platz im Urlaub belegt werden, so wird dir der verbrauchte Strom bei Nichtmeldung in Rechnung gestellt. - Was passiert, wenn ich keinen Zählerstand melde?
-
Dann werden die Zählerstande von der Geschäftsstelle erfasst.
Dieser Service wird dem Liegeplatzinhaber mit 50€ in Rechnung gestellt. - Was muss ich beachten, wenn ich in den Urlaub fahre?
-
Wenn Ihr mit dem Schiff in den Urlaub fahrt, meldet bitte Euren Zählerstand mit den entsprechenden Hinweisen.
„Urlaub Beginn“ bzw. „Urlaub Ende“.
Ohne diese Meldungen können wir den Verbrauch eines evtl. Gastliegers an Eurem Platz nicht berücksichtigen.
Dieser Verbrauch würde dann Eurer Stromrechnung zugeordnet werden. - Was ist mit dem Termin 31. März gemeint?
-
Dieser Meldetermin betrifft nur die Schiffe, die im Winter im Wasser gelegen haben.
Diese Zähler müssen bis zum 31. März ausgelesen und gemeldet werden, damit wir den Winterverbrauch abrechnen können.